Katzen Newsletter - 29

Herbstliche Gefahr durch Wild:
Tipps zum richtigen Verhalten

 

Gerade jetzt in der Herbstzeit kommt es auf unseren Straßen vermehrt zu Wildunfällen.

Besonders kritisch sind die Stunden am frühen Morgen und am Abend während der Dämmerung.

Das Wild ist meist innerhalb von Sekundenbruchteilen auf der Straße, schneller als man als Autofahrer reagieren kann.

Ein kontrolliertes, rechtzeitiges Bremsen ist daher oft nicht mehr möglich.

Deswegen die besten Tipps für die dunkle Jahreszeit, damit es erst gar nicht zu einem Wildunfall kommt,

und Verhaltensmaßnahmen, falls es doch passiert:

Bei Strecken, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen, sowie Gebieten mit Wildwechsel

grundsätzlich langsam fahren und bremsbereit sein.

Sobald Sie Wild am Straßenrand sehen, abbremsen und hupen, um das Tier zu verscheuchen.

Blenden Sie die Tiere keinesfalls mit Fernlicht, da sie hierdurch die Orientierung verlieren

und erst recht auf die Lichtquelle zulaufen oder mitten auf der Straße stehen bleiben könnten.

Wichtig: Wildtiere treten meist im Rudel auf. Deswegen abwarten, ob noch weitere Tiere folgen.

Autofahrer, die versuchen, einem Tier auszuweichen, begeben sich und andere Verkehrsteilnehmer hierdurch in große Gefahr.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann dieses Ausweichverhalten je nach Einzelfall daher grob fahrlässig sein,

so dass die Versicherung den dadurch entstandenen Schaden nur zum Teil oder im Extremfall gar nicht übernimmt.

Sollte es trotz größter Vorsicht doch zu einem Unfall kommen, gilt:

Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern, Warnweste anziehen, Warnblickanlage einschalten und Polizei benachrichtigen.

Diese wird den zuständigen Förster informieren, der ebenfalls zur Unfallstelle kommen wird.

Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und dem Tier.

Sollten Zeugen vorhanden sein, notieren Sie sich deren Namen und Anschrift.

Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Förster eine sogenannte „Wildbescheinigung“ ausstellen,

die Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung einreichen können. Insbesondere, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist,

ist diese Bescheinigung wichtig.

Lassen Sie ein angefahrenes, verletztes Tier nie allein zurück, sondern warten Sie, bis Hilfe kommt.

Allerdings sollte ein verletztes Tier nicht angefasst werden. Es könnte Schmerzen haben und in Panik beißen.

Nehmen Sie verletztes oder totes Wild auch niemals in guter Absicht eigenmächtig mit.

Das gilt im Sinne des Gesetzes als strafbare Jagdwilderei.

 

Quelle

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